Profil
Spektrum
Jobs
Aktuell
Kontakt
|
 |
Barrierefreie Internetseiten
Was bedeutet barrierefrei?
Barrierefreie Internetseiten sind so gestaltet, dass der Zugriff darauf für behinderte
Menschen wesentlich vereinfacht oder überhaupt erst ermöglicht wird.
Sehbehinderte Menschen können auf Internetseiten beispielsweise nur mit Hilfe eines
ScreenReaders zugreifen, Körperbehinderte Menschen können teilweise die Maus nicht genau
auf dem Bildschirm positionieren.
Wie können Internetseiten behindertengerecht gestaltet werden?
Hier einige konkrete Ratschläge zum Seitenaufbau:
- Farben: Seiten sollen auch ohne Farben lesbar sein, ausreichende Kontraste,
Farbenblindheit berücksichtigen
- Trennung von Inhalt und Layout
- Tabellen: Kennzeichnen von Tabellenüberschriften, keine Tabellen nur als
Layout-Hilfe (es sei denn, sie können linearisiert werden)
- Alternative Textbelegung (ALT-tags)
- Dynamische Elemente: Stellen Sie sicher, dass Bewegung, Blinken, Scrollen
oder Auto-Aktualisierungen angehalten werden können
- Scripts und Applets: Stellen Sie sicher, dass in Benutzer-Interfaces die
Prinzipien der Zugänglichkeit bewahrt werden (Zugang zu Funktionen,
Tastaturbedienbarkeit, Spracheingabe und -ausgabe, usw.)
- Geräte-Unabhängigkeit: Verwenden Sie Features zur Bedienung von Seitenelementen
mit verschiedenen Geräten
- W3C-Konformität: Verwenden Sie W3C-Spezifikationen und Zugänglichkeitsrichtlinien.
Wenn es nicht möglich ist, W3C-Standards einzuhalten oder diese unerwünschte Ergebnisse
erzeugen, bieten Sie eine zugängliche Alternative an
- Kontextuelle Hilfen: Bieten Sie Informationen zum Inhalt und zur Orientierung an,
die dem Benutzer helfen, komplexe Seiten und Elemente zu verstehen
- Navigation: Bieten Sie eine klare und konsistente Navigation an - Informationen
zur Orientierung, Navigationsleisten, eine Site-Map usw.
- Inhalte einfach halten: Stellen Sie sicher, dass Dokumente klar und einfach sind,
um sie verständlicher werden zu lassen
Wo kann ich weitere Informationen zur Barrierefreiheit bekommen?
Auf der Seite http://bobby.watchfire.com/bobby/html/en/index.jsp (englisch) können Sie
eine Webseite auf ihre Barrierefreiheit hin prüfen.
Weiterführenden Links:
http://www.barrierefreies-webdesign.de/
http://www.fernuni-hagen.de/FTB/new/service/eaccess/doc/access2.htm
http://www.w3.org/WAI/ (englisch)
http://wob11.de/
Beispiel-Websites:
http://www.ftb-net.de/
http://www.15370-petershagen.de/
Rechtlicher Hintergrund:
Die wesentlichen Kriterien für ein barrierefreies oder sogenanntes behindertengerechtes
Webdesign finden sich in der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik
nach dem Behindertengleichstellungsgesetz [http://www.behindertenbeauftragter.de/gesetzgebung/
behindertengleichstellungsgesetz/rechtsverordnung/rvo11bgg]
(Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - BITV), die am 24. Juli 2002 in Kraft getreten ist.
Durch die Einhaltung der Verordnung wird der Zugang zu Webseiten v.a. für blinde und sehbehinderte
Surfer gewährleistet.
Wenn Sie Ihre Internetpräsentation barrierefrei erstellen lassen wollen,
nehmen Sie mit uns Kontakt auf - wir beraten Sie gerne und unverbindlich.
|